Die gegenständliche Verordnung gilt jeweils in der jährlichen Tauwetterperiode
und tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Straßenverkehrszeichen gemäß
§ 44 StVO in Kraft und gilt mit deren Entfernung wieder als aufgehoben.
Kundmachung_2026_alle Gemeindestraßen.pdf LINK


